Sanierung ist konsequente Umsetzung
Bei der gezielten Beauftragung
zur Bewältigung einer Krisensituation oder zur Sanierung Ihres
Unternehmens, konzentrieren wir uns vorrangig auf Inhalte, die die
Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens optimieren:
- Ursachenanalyse und Prüfung der Sanierungsfähigkeit
- Erstellung des Sanierungskonzepts
- Sicherung der Liquidität und Eröffnung
neuer Finanzierungsquellen
- Erkennung und Erschließung neuer Wachstumspotentiale
- Begleitung als operativer Partner und Teil
des Managements, bei der Umsetzung des Sanierungskonzepts
Dabei arbeiten wir eng mit Kooperationspartnern wie
Wirtschafts-prüfungsgesellschaften, Banken, Steuerberatern
und Rechtsanwälten zusammen, um dem Kunden ein höchst
mögliches Maß an Professionalität, Sicherheit und
Nutzen zu bieten.
Gleichzeitig bedienen wir uns unserer praxisnahen Erfahrung aus
unseren Unternehmensbeteiligungen und greifen auf die gewonnenen
Erkenntnisse aus gleichartigen Projekten zurück.
Form und Ausgestaltung des Konzepts richten sich nach
der Größe des Unternehmens und Intensität der Krise.
Unser Sanierungskonzept basiert auf folgenden
Sofortmassnahmen
- Einführung eines professionellen Liquiditätsmanagement
zur Stabilisierung der Zahlungsströme
- Drastische Senkung der Kosten, insbesondere
im Bereich der Vielfalts- und Komplexitätskosten
- Konzentration auf rentable Geschäfte,
Abbau von unrentablen Kunden, Regionen, Geschäftsfeldern,
z.B. mit Grenzanbieterpositionen
- Umstellung der Führungsorganisation, was
das Management selbst aber auch Entscheidungsstrukturen und -prozesse
angeht
- Reduzierung der Produktvielfalt und-komplexität
- Reduzierung des Verschuldungsgrades u.a. durch
Veräusserung nicht unternehmensrelevanter Assets
- Einführung eines professionellen Projektmanagements
Ist dagegen bereits Insolvenzantrag gestellt und das
Verfahren eröffnet, sind die Anforderungen an ein Sanierungskonzept
durch die neue Insolvenzordnung (InsO) präzise geregelt. Das
Gesetz fordert dann einen Insolvenzplan mit einem darstellenden
und einem gestaltenden Teil. Ein Insolvenzantrag hat allerdings
Folgen. Jeder Unternehmer kennt diese. Für die Praxis einer
Unternehmens-Krise ist daher erstrebenswert, die Phase vor (!) Eröffnung
eines Insolvenzantrags zu nutzen, um die Krise zu bereinigen. Hier
sind Sie als Geschäftsführer bzw. Inhaber noch Herr des
Verfahrens.
Durch Erarbeitung eines ausführlichen Sanierungskonzepts
geht es vor allem darum, die Gläubiger davon zu überzeugen,
dass sie sich bei einer erfolgreichen Sanierung und Fortführung
des Unternehmens besser stellen als im Fall von Insolvenz und möglicher
Zerschlagung des Unternehmens. In der Praxis wird ein Sanierungskonzept
immer unter direkter Einbeziehung der (wichtigsten) Gläubiger
erarbeitet. Schließlich müssen sie es mittragen.
Wichtig: In der Phase vor Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens entscheiden Unternehmer und Gläubiger völlig
souverän über die mögliche Sanierung. Gericht und
Insolvenzverwalter bleiben hier außen vor. Die entscheidenden
gesetzlichen Vorschriften sind allerdings strikt zu beachten.
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