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Sanierung ist konsequente Umsetzung

Bei der gezielten Beauftragung zur Bewältigung einer Krisensituation oder zur Sanierung Ihres Unternehmens, konzentrieren wir uns vorrangig auf Inhalte, die die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens optimieren:

  • Ursachenanalyse und Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • Erstellung des Sanierungskonzepts
  • Sicherung der Liquidität und Eröffnung neuer Finanzierungsquellen
  • Erkennung und Erschließung neuer Wachstumspotentiale
  • Begleitung als operativer Partner und Teil des Managements, bei der Umsetzung des Sanierungskonzepts

Dabei arbeiten wir eng mit Kooperationspartnern wie Wirtschafts-prüfungsgesellschaften, Banken, Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen, um dem Kunden ein höchst mögliches Maß an Professionalität, Sicherheit und Nutzen zu bieten.

Gleichzeitig bedienen wir uns unserer praxisnahen Erfahrung aus unseren Unternehmensbeteiligungen und greifen auf die gewonnenen Erkenntnisse aus gleichartigen Projekten zurück.

Form und Ausgestaltung des Konzepts richten sich nach der Größe des Unternehmens und Intensität der Krise.

Unser Sanierungskonzept basiert auf folgenden Sofortmassnahmen

  • Einführung eines professionellen Liquiditätsmanagement zur Stabilisierung der Zahlungsströme
  • Drastische Senkung der Kosten, insbesondere im Bereich der Vielfalts- und Komplexitätskosten
  • Konzentration auf rentable Geschäfte, Abbau von unrentablen Kunden, Regionen, Geschäftsfeldern, z.B. mit Grenzanbieterpositionen
  • Umstellung der Führungsorganisation, was das Management selbst aber auch Entscheidungsstrukturen und -prozesse angeht
  • Reduzierung der Produktvielfalt und-komplexität
  • Reduzierung des Verschuldungsgrades u.a. durch Veräusserung nicht unternehmensrelevanter Assets
  • Einführung eines professionellen Projektmanagements

Ist dagegen bereits Insolvenzantrag gestellt und das Verfahren eröffnet, sind die Anforderungen an ein Sanierungskonzept durch die neue Insolvenzordnung (InsO) präzise geregelt. Das Gesetz fordert dann einen Insolvenzplan mit einem darstellenden und einem gestaltenden Teil. Ein Insolvenzantrag hat allerdings Folgen. Jeder Unternehmer kennt diese. Für die Praxis einer Unternehmens-Krise ist daher erstrebenswert, die Phase vor (!) Eröffnung eines Insolvenzantrags zu nutzen, um die Krise zu bereinigen. Hier sind Sie als Geschäftsführer bzw. Inhaber noch Herr des Verfahrens.

Durch Erarbeitung eines ausführlichen Sanierungskonzepts geht es vor allem darum, die Gläubiger davon zu überzeugen, dass sie sich bei einer erfolgreichen Sanierung und Fortführung des Unternehmens besser stellen als im Fall von Insolvenz und möglicher Zerschlagung des Unternehmens. In der Praxis wird ein Sanierungskonzept immer unter direkter Einbeziehung der (wichtigsten) Gläubiger erarbeitet. Schließlich müssen sie es mittragen.

Wichtig: In der Phase vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheiden Unternehmer und Gläubiger völlig souverän über die mögliche Sanierung. Gericht und Insolvenzverwalter bleiben hier außen vor. Die entscheidenden gesetzlichen Vorschriften sind allerdings strikt zu beachten.

   
 

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